Online-Kurs: Hygiene Belehrung nach EU-VO 852/2004

Leicht verderbliche Lebensmittel dürfen nur von Personen hergestellt, behandelt oder in den Verkehr gebracht werden, die auf Grund einer Schulung nach Anhang II Kapitel XII Nummer 1 der Verordnung (EG) Nr. 852/2004 über ihrer jeweiligen Tätigkeit entsprechende Fachkenntnisse auf den in Anlage 1 genannten Sachgebieten verfügen.

Die Fachkenntnisse nach Satz 1 sind auf Verlangen der zuständigen Behörde nachzuweisen.

  • Einführung und rechtliche Grundlagen
  • Hygiene-Schulung nach EU-VO 852/2004

Lektionen in diesem Kurs

  • Allgemeine Grundlagen
  • Mikrobiologie
  • Betriebshygiene Produktionshygiene
  • Personalhygiene
  • Abschluss

 

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